Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirugie
Mariannengasse 24, 1090 Wien, Wahlarzt
Wahlarzt aller Kassen
Wahlarzt aller Kassen
Die Bezeichnung Wahlarzt steht für einen frei wählbaren Arzt ohne direkten Vertrag mit den Krankenkassen.
Daher kommt der Patient zunächst für die vom Wahlarzt erbrachten Leistungen selbst auf.
Die Honorarnote wird danach bei der Krankenkasse eingereicht.
Am Beispiel der WGKK werden bis zu 80% des Honorars, den ein Arzt mit Kassenvertrag für die Leistungen bekommen würde, an den Patienten ausbezahlt. Die Höhe des Kostenersatzes ist von der Versicherung etc. abhängig.
Dieser Ablauf ist in der Praxis unkompliziert. Senden Sie Ihre Honorarnote an Ihre Krankenkasse bzw.Zusatzversicherung zur Kostenrückerstattung!